Pressemitteilung
Expertenanhörung: lehrer nrw übt scharfe Kritik am 17. Schulrechtsänderungsgesetz
Mit dem 17. Schulrechtsänderungsgesetz schlägt die schwarz-grüne Landesregierung einen päda-gogischen Irrweg ein. Bei der heutigen Expertenanhörung zum Gesetzentwurf übte der lehrer nrw-Vorsitzende Sven Christoffer scharfe Kritik.
Hoch problematisch ist aus Sicht des Verbandes insbesondere der Paragraph 15. Demnach kann der Schulträger an Realschulen nunmehr dauerhaft einen Bildungsgang ab Klasse 7 einrichten, der zu den Abschlüssen der Hauptschule führt, insbesondere wenn eine öffentliche Hauptschule vor Ort nicht vorhanden ist. Die Schülerinnen und Schüler im Hauptschul-Bildungsgang werden im Klassenverband mit Schülerinnen und Schülern des Bildungsganges Realschule unterrichtet.
Aktuell gibt es bereits 18 Realschulen mit Hauptschulbildungsgang in NRW. Die Möglichkeit, in einer Klasse Kinder parallel nach zwei völlig unterschiedlichen Lehrplänen zu unterrichten, war vor zehn Jahren das Ergebnis eines halbherzigen politischen Kompromisses. Politische Erwägungen hatten seinerzeit Vorrang vor pädagogischen. Die einfache Formel „eine Klasse, ein Lehrplan, ein Schulbuch“ wurde über Bord geworfen. „Leidtragende dieser pädagogischen Verirrung sind die Lehrkräfte, die parallel unterschiedliche Unterrichtsgegenstände behandeln und Lerninhalte vermitteln müssen. Diese in den Strukturen angelegte Überforderung verhindert Unterrichtsqualität. Wer das negiert, hat niemals vor einer Klasse gestanden“, kritisiert Christoffer.
Leidtragende sind aber auch die Schülerinnen und Schüler: Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen verweist in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf darauf, dass unter den Schülerinnen und Schülern im Hauptschulbildungsgang eine hohe Anzahl ohne Abschluss die Schule verlässt. lehrer nrw hält es deshalb für zwingend erforderlich, dass die Landesregierung den Realschulen mit Hauptschulbildungsgang die Bildung eigener Hauptschulklassen ermöglicht.
Mit der nun geplanten Institutionalisierung der Realschulen mit Hauptschulbildungsgang im Schulgesetz würde die Landesregierung eine untaugliche Übergangsregelung in eine untaugliche Dauerregelung überführen. „Es ist vollkommen absurd, das differenzierte Schulsystem erhalten zu wollen, indem man die Realschulen mit Hauptschulbildungsgang dazu zwingt, integriert zu unterrichten“, betont Christoffer. „Wer trotzdem einen solchen Ansatz verfolgt, muss diesen Realschulen dann aber zumindest die weitaus günstigeren Rahmenbedingungen der integrierten Schulformen zur Verfügung stellen. Das umfasst ein geringeres Pflichtstundendeputat der Lehrkräfte, eine günstigere Lehrer-Schüler-Relation und mehr Funktionsstellen. Länger gemeinsam lernen zu Realschulkonditionen ist mit meinem Verständnis von Gleichbehandlung nicht in Einklang zu bringen.“
25.03.2025
Jochen Smets, Pressesprecher
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