Das NRW-Schulministerium hat die Rahmenbedingungen für Realschulen verbessert, die nach §132c des Schulgesetzes einen Hauptschulzweig anbieten. Demnach ist eine äußere Differenzierung des Bildungsgangs nunmehr bis zur Hälfte der Stundentafel möglich. Zudem wird die systemische zusätzliche Ressource von einer Lehrerstelle auf zweieinhalb Lehrerstellen (im Endausbau) angehoben. Was das für die 132c-Schulen bedeutet, erklärt Jan Braun, Leiter der Realschule Baesweiler, in einem Gastbeitrag.

Die Realschule in Baesweiler existiert seit über fünfzig Jahren und ist seit über drei Jahrzehnten eine der größten Realschulen in der Städteregion Aachen. Nach dem Auslaufen der Hauptschule am Ende des nächsten Schuljahres ist unsere Schule neben dem Gymnasium die einzige weiterführende Schule in Baesweiler. Durch das mangelnde Angebot an Schulplätzen für Schülerinnen und Schüler mit einer Empfehlung für die Hauptschule steigt deren Anteil an unserer Schule stetig. Hinzu kommen noch die Schülerinnen und Schüler des gemeinsamen Lernens, die wir inklusiv unterrichten und damit auch Schwerpunktschule in diesem Bereich sind. Dies stellt uns als Realschule vor große Herausforderungen.

In den Klassen 5 und 6 ist eine Differenzierung laut Schulgesetz und Prüfungsordnung nicht vorgesehen. Hier haben wir nur die Möglichkeiten, im Rahmen der Realschulrichtlinien zu differenzieren und entsprechende Leistungen zu bewerten. Das reicht aber für leistungsschwache Schülerinnen und Schüler nicht aus, da der angebotene Unterricht oft nicht auf ihre Bedürfnisse und ihr Leistungsvermögen eingeht. Die Lernmotivation sinkt bei den Schülerinnen und Schülern und führt dann zum Ende der Erprobungsstufe zur ’Abschulung’ in den Hauptschulbildungsgang.

Steigende Zahl von Schülern mit Hauptschul-Empfehlung

Mit der Einführung des §132c im Schulgesetz hat das Ministerium für Schule und Bildung den Rahmen für Realschulen geschaffen, dass Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 in den Bildungsgang der Hauptschule wechseln können und dabei an unserer Realschule verbleiben. Nicht berücksichtigt wurde dabei aber, dass schon der Anteil der angemeldeten Schülerinnen und Schüler mit Hauptschulempfehlung in Klasse 5 deutlich gestiegen ist, seitdem die Hauptschule vor Ort ausläuft.

Bisher war dabei eine äußere Differenzierung ab Klasse 7 auf maximal dreißig Prozent der Gesamtstundenzahl begrenzt. Das bedeutet, der größte Teil des Unterrichts muss binnendifferenziert durchgeführt werden. Unsere bisherigen Erfahrungen haben aber gezeigt, dass eine Binnendifferenzierung bei dem bisherigen Personalschlüssel und der Klassengrößen von durchschnittlich 28 Schülerinnen und Schülerm an unserer Realschule zu keiner erfolgreichen individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler im Hauptschulbildungsgang führt. Eine äußere Differenzierung konnten wir bisher organisatorisch nur im Bereich Arbeitslehre realisieren.

Zusätzliche Stellenanteile hilfreich

Eine weitere vom Schulministerium für das neue Schuljahr geplante Erweiterung der äußeren Differenzierung auf fünfzig Prozent bleibt für uns nach wie vor eine große organisatorische Herausforderung. Eine nun mögliche äußere Differenzierung aller Hauptfächer bei sechs parallelen Klassen im Halbtag, begrenzten Räumlichkeiten und begrenztem Personal ist für den Stundenplaner kaum zu realisieren. Eine hilfreiche Unterstützung für uns bietet auf jeden Fall die Erhöhung der zusätzlichen Stellenanteile für die Realschulen im §132c. Unter diesen Voraussetzungen planen wir nun eine äußere Differenzierung für die Jahrgangsstufen 9 und 10.

Gerne hätten wir gerade in diesen beiden Jahrgängen eine vollständige Differenzierung in einen Real- und Hauptschulzweig durchgeführt, da eine gezielte Hinführung aller Schülerinnen und Schüler zu den diversen Abschlüssen am Ende der Klassen 9 und 10 aus unserer Sicht und nach unseren organisatorischen Möglichkeiten so am besten zu gewährleisten wäre. Wir werden selbstverständlich alles Mögliche versuchen, damit alle Schülerinnen und Schüler einen Abschluss erreichen, der ihrem Leistungsvermögen entspricht.

Ziel: Äußere Differenzierung ab Klasse 5

Die Realschule Baesweiler hofft für die Zukunft, dass der im Landtag beschlossene Antrag ’Eltern, Lehrkräften und Schulträgern Planungssicherheit geben – äußere Differenzierung an Realschulen gestalten und einen Hauptschulbildungsgang ab Klasse 5 ermöglichen’ und die damit von der Landesregierung geplante Änderung des Schulgesetzes schnellstmöglich umgesetzt wird und wir eine äußere Differenzierung ab Klasse 5 durchführen können.

Jan Braun
Schulleiter

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