Gastbeitrag des aktuellen Vorsitzenden der Kultusministerkonferenz, dem hessischen Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz, über Bedeutung und Vorteile des Bildungsföderalismus.

Völlig zurecht wird das Grundgesetz im siebzigsten Jahr seines Bestehens als bewährte Grundlage unseres Staates und beste Verfassung der deutschen Geschichte apostrophiert. Was dabei allerdings gelegentlich vergessen wird zu würdigen, ist die föderative Ordnung, die in bester Weise die Besonderheiten der politischen Modelle gewährleistet und daher zu seinen unveränderbaren Bestandteilen gehört (Art. 79 Abs. III). Damit hat die Gliederung in Bund und Länder den gleichen Rang wie die Achtung der Menschenwürde!

Die Länder sind insbesondere für die Bildungs- und Schulpolitik zuständig. Diese Entwicklung wurde von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes bewusst getroffen, um folgende Vorteile zu realisieren:

  1. In den Ländern bestehen sehr unterschiedliche Rahmenbedingungen und Problemlagen, die individuelle Lösungen erfordern und zu verschiedenen Prioritätensetzungen führen. Ein Beispiel ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Migrationsgeschichte, der in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen signifikant höher ist als in den ostdeutschen Ländern. Auch der Digitalpakt zeigt: In den Stadtstaaten bestehen andere Bedarfe als in den Flächenländern (Stichwort: Breitbandanschluss), denn sie sind im Gegensatz zu den Flächenländern gleichzeitig Schulträger. Die regionale Nähe sichert also problemadäquate Lösungen.
     
  2. Internationale Erfahrungen zeigen, dass eine zentralstaatliche Verantwortung für das Bildungswesen keine Vorteile bei den erreichten Leistungen bietet. Föderale Zuständigkeiten und unterschiedliche Herangehensweisen in verschiedenen Ländern ermöglichen hingegen einen Wettbewerb um das beste Konzept, ja die erfolgreichste, die effizienteste, vielleicht auch die kostengünstigste Lösung. Darin liegt die Optimierungsfunktion des Bildungsföderalismus.
     
  3. Die Länder können eigene Lösungen verwirklichen bzw. Modelle entwickeln. Wenn sie damit scheitern, können andere davon lernen und ihre Konsequenzen daraus ziehen. Das ist die Fehlervermeidungsfunktion des Bildungsföderalismus. Umgekehrt gilt: Sind die Konzepte erfolgreich, können sich andere daran orientieren. Hessen hat beispielsweise zur Sicherung ausreichender Sprachkenntnisse schon am Beginn der Schullaufbahn mit Vorlaufkursen begonnen. Heute ist länderübergreifend üblich, was damals umstritten war.
     
  4. Der Bildungsföderalismus begrenzt die Möglichkeiten, einseitig ideologische Konzepte durchzusetzen. Ohne jede Polemik lässt sich feststellen: Hätte es in den siebziger Jahren Bildungszentralismus gegeben, wäre eine einseitige Politik zugunsten von Gesamtschulen betrieben worden. Eine solche uniforme Bildungslandschaft wünsche ich mir nicht. Bildungsföderalismus fördert Vielfalt!
     
  5. Würden alle schulpolitischen Entscheidungen auf zentralstaatlicher Ebene gefällt, wäre die Teilhabe der davon Betroffenen, insbesondere der Schülerinnen und Schüler, der Eltern und Lehrkräfte deutlich erschwert. Bildungsföderalismus ist partizipationsfreundlich.
     
  6. Zwischen dem Bemühen um mehr Selbstständigkeit der einzelnen Schule – also der Verlagerung von Zuständigkeiten nach ’unten’ – und einer zentralstaatlichen Bildungszuständigkeit – also der Verlagerung nach ’oben’ – klafft ein unüberbrückbarer Widerspruch. Die Zentralisten übersehen die Vorteile der kleinen Einheit, die auch jenseits der Bildungspolitik ihren Ausdruck im Gesetz der Subsidiarität findet.
     

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