Das Vorgehen der Landesregierung zur Verbesserung der Frauenquote im öffentlichen Dienst erntet heftige Kritik. Werner Lohn, MdL, Sprecher der CDU-Landtagsfraktion NRW im Unterausschuss Personal, fordert im folgenden Gastbeitrag für lehrer nrw eine Korrektur dieser Regelung.

Frauenförderung ist ein wichtiges und richtiges Ziel – nicht nur im öffentlichen Dienst, der da ja schon recht weit ist. Dazu gehört natürlich auch, dass bessere Voraussetzungen für den Zugang von Frauen zu Führungspositionen geschaffen werden. Es gilt, die Beurteilungskriterien für Beamtinnen und Beamte ihrer Familien- und Lebensphase entsprechend zu gestalten und alternative Modelle zur Arbeit in Teilzeit und Telearbeit zu entwickeln. Eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Wahrnehmung von Führungspositionen auch in Teilzeit müssen ermöglicht werden. Diesen Punkt haben wir als CDU-Landtagsfraktion immer wieder deutlich gemacht.

Die Regelung im Dienstrechtsmodernisierungsgesetz, das von SPD und Grünen beschlossen und zum 1. Juli 2016 in Kraft gesetzt wurde, wonach Frauen auch schon bei »im Wesentlichen gleicher Leistung«, also bewusst auch bei schlechterer Qualifikation, bevorzugt befördert werden, bringt durch vorhersehbare Ungerechtigkeiten in vielen Fällen große Unruhe in die Reihen der Beschäftigten. Um die Benachteiligung von Männern zumindest übergangsweise zu reduzieren und die Beschäftigten zu besänftigen, hat die Landesregierung nun im großen Stil im Finanz- und Polizeibereich Beförderungen angekündigt bzw. vollzogen.

Als personalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion stehe ich für eine ausgewogene und rechtskonforme Regelung, die im Dialog und möglichst Konsens mit den Gewerkschaften und Verbänden entwickelt werden muss. Die rot-grüne Landesregierung ist aufgefordert, den Bereich Frauenförderung im Dienstrechtsmodernisierungsgesetz zeitnah zu korrigieren, um eine Welle von Individualklagen und dadurch womöglich einen Beförderungsstillstand zu verhindern. Dazu müssen alle Beteiligten an einen Tisch geholt werden.

Der Gang vor den Verfassungsgerichtshof, wie wir ihn als CDU-Landtagsfraktion gegen die ‘Nullrunde’ im Jahr 2013 bei der Beamtenbesoldung ab A12 erfolgreich bestritten haben, kann immer nur die ultima ratio sein. Mit diesem Schritt muss die Politik verantwortungsvoll umgehen. Insbesondere stellt sich die Frage, ob bei immer mehr Sachverhalten, die originär der Gesetzgeber zu regeln hat, der Verfassungsgerichtshof eingeschaltet werden sollte. Wir sind der Meinung, die Landesregierung muss dem Landtag möglichst schnell im Dialog mit den Gewerkschaften und Verbänden einen neuen gerechten und rechtssicheren Vorschlag zur Frauenförderung vorlegen.

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