Wahltermin für die Personalratswahl 2016 ist gemäß Wahlerlass der 15. Juni 2016. Spätestens an diesem Tag müssen alle Stimmzettel den Wahlvorständen vorliegen. Bis zur Auszählung der Stimmen und der Feststellung des Wahlergebnisses ist es allerdings ein weiter Weg…
Personalratswahlen – wie geht das eigentlich?

Nach der Bildung von Wahlvorständen auf Regierungsbezirks- und Landesebene erstellt der Bezirkswahlvorstand ein Wählerverzeichnis, von dem er ein Teilwählerverzeichnis Ende Februar/Anfang März an die jeweilige Schule schickt. Es ist sodann Aufgabe der Schule zu kontrollieren, ob alle an der Schule Wahlberechtigten hier auch aufgeführt sind. Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis (z.B. wegen Unvollständigkeit) sind an den Wahlvorstand zu richten.

Mit einem Wahlausschreiben fordert der Wahlvorstand dazu auf, ihm Personalratskandidatinnen und -kandidaten zu benennen. Aufgrund der Rückmeldungen zum Wahlausschreiben erstellt der Wahlvorstand dann Kandidatenlisten für die PR-Wahl und schickt diese an die Schulen –  eine für die Wahl des jeweiligen Bezirkspersonalrates (BPR) und eine weitere für die Wahl des Hauptpersonalrates (HPR). Es wird per Briefwahl gewählt. Die entsprechenden Unterlagen werden vom Wahlvorstand im Mai verschickt.

Der Ablauf der Briefwahl

Sie haben zwei Stimmzettel erhalten: einen für die Listenwahl des Bezirkspersonalrats (grün) und einen für die Listenwahl des Hauptpersonalrats (gelb).

  • Die zwei Stimmzettel persönlich kennzeichnen. Sie haben je Stimmzettel eine Stimme.
  • Stimmzettel falten und in den blauen Wahlumschlag legen. Blauen Umschlag zukleben.
  • ‘Erklärung zur Stimmabgabe per Brief’ ausfüllen. Ohne ausgefüllte Erklärung ist Ihre Wahl ungültig!
  • Legen Sie die unterschriebene Erklärung zusammen mit dem verschlossenen blauen Wahlumschlag in den weißen Wahlbrief.
  • Auf dem weißen Wahlbrief Ihre Absenderangabe nicht vergessen!
  • Geben Sie den bereits freigestempelten Wahlbrief (Sie brauchen ihn also nicht zu frankieren) so rechtzeitig zur Post, dass dieser bis allerspätestens zum 15. Juni 2016 beim Wahlvorstand eintrifft.

Das Wahlgeheimnis wird gewährleistet! Denn nachdem der Wahlvorstand die Gültigkeit Ihrer Stimmabgabe geprüft und Ihre Stimmabgabe im Wählerverzeichnis vermerkt hat (deswegen ist die Absenderangabe notwendig!), wird Ihr verschlossener blauer Wahlumschlag in die Wahlurne gelegt. Erst wenn sich alle bis zum 15. Juni 2016 beim Wahlvorstand eingegangenen blauen Wahlumschläge in der Wahlurne befinden, werden die Urne und dann die blauen Wahlumschläge geöffnet und die Stimmen ausgezählt.

Wahlberechtigt sind:
  • Die am Wahltag an der Dienststelle Beschäftigten
  • Befristet beschäftigte Lehrkräfte, deren Vertragslaufzeit größer als sechs Monate ist und die am Wahltag noch beschäftigt sind
  • Teilabgeordnete Lehrkräfte, die zum Zeitpunkt der Wahl bereits länger als sechs Monate abgeordnet sind, haben an beiden Dienststellen Wahlrecht (so haben z.B. Sonderpädagogen und Sonderpädagoginnen, die im gemeinsamen Unterricht tätig sind, im Förderschulbereich und an der Schulform Wahlrecht, an der der Förderunterricht stattfindet)
  • Schulleiter/innen und Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen an der Schule
  • Nebenamtlich beschäftigte Lehrkräfte
  • Lehramtsanwärterinnen und -anwärter (auch wenn sie erst am 1. Mai 2016 eingestellt worden sind!)
  • Fachleiter/innen und Studienseminarleiter/innen (für den PR der Schulform, an der sie verwendet werden oder an der sie vor ihrer Seminartätigkeit verwendet worden sind)
Die wichtigsten Termine im Überblick:
  • März 2016: Erlass des Wahlausschreibens
  • April 2016: Bekanntgabe der Wahlvorschläge
  • Mai 2016: Beginn der Stimmabgabe
  • 15. Juni 2016: Ende der Stimmabgabe und Feststellung des Wahlergebnisses
Personalräte – was machen die eigentlich?

Grundlage für die Tätigkeit des Personalrates als gesetzliche Interessenvertretung ist das Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG), in dem neben den Beteiligungsrechten auch die Aufgaben des Personalrates sowie seine Wahl geregelt sind. Der Personalrat wird durch die Wahl der Beschäftigten legitimiert, deren Anliegen gegenüber der Dienststelle wahrzunehmen. Er repräsentiert demnach die Beschäftigten. Daraus erwächst die Aufgabe, die Beteiligung der Beschäftigten an den Dienst- und Arbeitsverhältnissen zu realisieren und die Interessen der Beschäftigten zu vertreten. Damit sind umfassende Rechte und Pflichten verbunden:

Personalräte

  • wachen darüber, dass alle Kolleginnen und Kollegen nach Recht und Billigkeit behandelt werden und dass Gesetze, Verordnungen, Dienstvereinbarungen und Tarifverträge zugunsten der Kolleginnen und Kollegen eingehalten werden.
  • beantragen allgemeine Maßnahmen zum Nutzen des Personals und des Gemeinwohls.
  • vertreten die Anregungen sowie Beschwerden der Kolleginnen und Kollegen gegenüber dem Dienststellenleiter.
  • kümmern sich um Schwerbehinderte und andere Schutzbedürftige.
  • schließen Dienstvereinbarungen ab.
  • achten auf Arbeitsschutz und Unfallverhütung.

Die weitest gehende Möglichkeit der Durchsetzung von Beschäftigteninteressen besteht dort, wo das LPVG die Mitbestimmung vorsieht. Mitbestimmung heißt, dass die Dienststelle eine Maßnahme erst dann rechtswirksam durchführen kann, wenn der Personalrat seine Zustimmung erteilt hat. Das Mitbestimmungsrecht umfasst unter anderem folgende Bereiche: Einstellung, Eingruppierung, Stufenzuordnung, Beförderung, Laufbahnwechsel, Versetzung, Abordnung, Ordentliche Kündigung und Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, Personalfragebögen, Fortbildung der Beschäftigten, regelmäßige Mehrarbeit …

Warum wählen gehen?

Eine starke Interessenvertretung ist eminent wichtig für die Beschäftigten. Personalräte beraten, unterstützen und stehen fest an der Seite der Kollegen. Stärken Sie deshalb Ihrer Interessenvertretung bei den Personalratswahlen 2016 den Rücken, indem Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Geben Sie den Kandidatinnen und Kandidaten von lehrer nrw ?Ihre Stimme, damit diese Ihnen eine Stimme geben können!Sven Christoffer

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