In einem aktuellen Runderlass gibt das NRW-Schulministerium Hinweise zur Durchführung von Schulfahrten nach den Sommerferien.

Fahrten ins Ausland

Demnach sind alle bis zum Beginn der Herbstferien geplanten Klassenfahrten, Studienfahrten und Schüleraustausche ins Ausland abzusagen.

Fahrten im Inland

Demgegenüber sind Fahrten, Wandertage oder Exkursionen innerhalb des Bundesgebietes unter Einhaltung der geltenden Infektionsschutz-Maßnahmen erlaubt.

Stornierungskosten

Das Land NRW übernimmt eventuelle Stornierungskosten, soweit die betreffende Fahrt bis zum 12. Juni 2020 durch die Schule storniert wurde.

Detaillierte Informationen finden Sie im Erlass des MSB.

Zum Erlass