Zweite Verhandlungsrunde mit der TdL ohne Fortschritte
Nachfolgend veröffentlichen wir das Rundschreiben Nr. 14 des dbb beamtenbund und tarifunion vom 02.11.2021 zum Stand der Tarifverhandlungen.
„Liebe Kolleginnen und Kollegen,
am 1. und 2. November 2021 wurden in Potsdam die Tarifverhandlungen zur diesjährigen Einkommensrunde mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) fortgesetzt. An beiden Verhandlungstagen haben zahlreiche Kolleginnen und Kollegen vieler Mitgliedsgewerkschaften des dbb für ihre berechtigten Forderungen vor dem Tagungshotel demonstriert.
Der dbb hat seine Forderungen in dieser zweiten Verhandlungsrunde erneut bekräftigt. Die Forderungen und Erwartungen des dbb können im Detail auf der Sonderseite zur Einkommensrunde unter www.dbb.de/einkommensrunde nachgelesen werden.
Verweigerungshaltung der Arbeitgeberseite Auch in dieser Verhandlungsrunde haben die Arbeitgeber kein Angebot vorgelegt. Breiten Raum nahm erneut die Diskussion über das Thema Arbeitsvorgang ein. Die TdL besteht nach wie vor auf einer Neuregelung des Arbeitsvorgangs und damit auf einem Eingriff in die Eingruppierung der Kolleginnen und Kollegen. Der dbb hat bekräftigt, dass wir eine solche Neuregelung ablehnen. Kompromissbereitschaft der Arbeitgeberseite ist jedoch bisher weder in diesem Punkt, noch bei den zahlreichen anderen Verhandlungsthemen erkennbar.
Bei dem Thema Entgelterhöhung zeichnen sich keine Zwischenstände oder gar eine Einigung ab. Die Einführung der stufengleichen Höhergruppierung, die bei Bund, VKA, der Autobahn GmbH und auch in Hessen bereits vereinbart ist, lehnt die TdL ab, da diese nach ihrer Meinung eine Altersdiskriminierung darstellt, ohne diese Auffassung überzeugend zu begründen.
Die dringend notwendigen Verbesserungen im Gesundheitsbereich, etwa die Erhöhung des Zeitzuschlags bei Wechselschicht- und Schichtarbeit in Krankenhäusern oder die Einführung der dynamischen Zulage für die Beschäftigten der ambulanten und stationären Pflege im Justiz- und Maßregelvollzug, werden von der Arbeitgeberseite ebenfalls abgelehnt. Nach ihrer Aussage gebe es außerhalb der Pandemiezeiten im Gesundheitsbereich keine übermäßige Belastung. Deshalb seien die Forderungen nach mehr Geld nicht gerechtfertigt.
Die Verhandlungszusagen über Verbesserungen in der Eingruppierung der Lehrkräfte und der Beschäftigten im Straßenbetriebsdienst und im Straßenbau werden mit Hinweis auf die mangelnde Verhandlungsbereitschaft der Gewerkschaften zum Arbeitsvorgang abgelehnt.
Auch bei den weiteren Themen, beispielsweise ÖPNV-Tickets für Azubis, Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten oder die Vereinbarung eines Tarifvertrags für Studentische Beschäftigte, hat die TdL keine Verhandlungsbereitschaft erkennen lassen.
Ausblick
Die Verhandlungen mit der TdL werden am 27. und 28. November 2021 fortgesetzt. Der dbb wird bis dahin bundesweit Warnstreiks durchführen. Die besonderen Vorgaben durch die Corona-Pandemie im Hinblick auf Hygienevorschriften und Abstandsgebote werden wir selbstverständlich weiterhin beachten. Wir fordern alle Mitglieder unserer Fachgewerkschaften auf, sich an den Aktionen des dbb zu beteiligen. Die Warnstreikfreigabe für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird an die Streikleiterinnen und Streikleiter übersandt, Informationen zu einzelnen Aktionen sind auf den Sonderseiten des dbb zu finden.
Alle weiteren Informationen zur Einkommensrunde sind auf der Sonderseite des dbb zur Einkommensrunde 2021 unter www.dbb.de/einkommensrunde abrufbar.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Geyer
Stellv. Bundesvorsitzender
Fachvorstand Tarifpolitik“
Originalschreiben als PDF-Datei
Siehe auch Flugblatt Nr. 28 des dbb mit dem Titel Wo kein Wille ist, ist auch kein Weg!