Ansprüche auf angemessene Alimentation geltend machen!
lehrer nrw weist auf eine Empfehlung des DBB NRW hin.
„Zur Sicherung möglicher Ansprüche auf eine höhere (Grund-) Besoldung und Versorgung empfiehlt der DBB NRW den Beamtinnen und Beamtinnen sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfängern in NRW, auch diese im Jahr 2021 schriftlich geltend zu machen.
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Der DBB NRW kann nicht absehen, ob bzw. für wen sich im Falle einer möglichen Änderung der Grundbesoldung höhere Besoldungsansprüche ergeben könnten. Allerdings muss für diesen Fall damit gerechnet werden, dass der Gesetzgeber mögliche Nachzahlungen davon abhängig macht, dass die Betroffenen ihre Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht haben. Der DBB NRW empfiehlt deshalb für das Jahr 2021 allen Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsemfängerinnen und -empfängern in NRW, rechtzeitig ihren Anspruch auf die amtsangemessene (Mindest-) Alimentation schriftlich geltend zu machen. Der DBB NRW stellt zur eigenständigen Geltendmachung Ihrer Rechte bei Ihren Dienstherren im laufenden Haushaltsjahr 2021 erneut einen entsprechenden Musterantrag bzw. Widerspruch zur Verfügung.“ *
Detailliertere Informationen und Musteranträge können Sie auf der Seite des DBB NRW abrufen.
* Entnommen: Meldung des DBB NRW vom 2. November 2021 auf seiner Homepage
Mit einer Veröffentlichung vom 28. Oktober 2021 informiert der DBB NRW ebenfalls auf seiner Homepage.
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