Fortbildung mit Sebastian Potschka
Termin: Dienstag, 3. November 2026, Uhrzeit: 14 Uhr bis 17 Uhr
lehrer nrw Seminar-Nr.: 2026-1103
Nicht nur im Politikunterricht, sondern in jedem schulischen Kontext werden Lehrkräfte mit Meinungsäußerungen von Schülerinnen und Schülern konfrontiert. Schule hat den Auftrag, die Bildungs- und Erziehungsziele umzusetzen und Schülerinnen und Schüler zu befähigen, sich ein eigenes Urteil zu bilden. Doch wie kann das gelingen, wenn es nicht nur kontrovers, sondern grenzverletzend oder extrem wird? Wo sind die Grenzen der freien Meinungsäußerung in der Schule? Wo können sich SuS positionieren und wo müssen sich Lehrkräfte verorten?
Dieses Seminar geht auf den Beutelsbacher Konsens und die korrespondierenden Rechtsvorschriften (Art. 5 GG, §§ 2, 57 SchulG NRW) in einem theoretischen Input ein. Anhand von praktischen Fallbeispielen aus dem Schulalltag werden die Grenzen der Meinungsfreiheit für Schülerinnen und Schüler ausgemacht und der Frage nachgegangen, wo Lehrkräfte einerseits eingreifen und was sie andererseits ggf. aushalten müssen.
Das Seminar ist geeignet für alle Lehrkräfte aller Schulformen und aller Fächer.
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Die drei Lehren des Beutelsbacher Konsens´
- Artikel 5 GG und §§ 2, 57 SchulG
- Praktische Fallbeispiele jeweils mit Aussprache und Entscheidungshilfe
- Meinung vs. Straftat?!
- Ausgewählte Gerichtsurteile
Die Teilnahmegebühr für Mitglieder von lehrer nrw beträgt 20 EUR und für sonstige Teilnehmerinnen und Teilnehmer 30 EUR.
Online Anmeldung unter: Fortbildung – LEHRER NRW
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