19. Schulrechtsänderungsgesetz (SchRÄG) stärkt Hauptschulen
Lesen Sie dazu den Artikel unseres Verbandsvorsitzenden in der aktuellen Zeitschrift lehrer nrw 3-2026, S 3 ff.
„Die Landesregierung hat nach dem 17. Schulrechtsänderungsgesetz innerhalb kürzester Zeit zwei weitere Schulrechtsänderungsgesetze auf den Weg gebracht.
lehrer nrw hat sich zu beiden klar positioniert. Im 18. SchRÄG geht es um die Einführung verpflichtender schulischer Vorkurse zur Förderung der Sprachkompetenz (‘ABC-Klassen’), das 19. SchRÄG fokussiert die Sicherung eines wohnortnahen Beschulungsangebots der Sekundarstufe I und eine Änderung des Paragrafen 53, der erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen regelt…. Im Rahmen der Verbändeanhörung hat
lehrer nrw gegenüber dem Schulministerium zu beiden Gesetzentwürfen Stellung genommen.“ (Quelle: lehrernrw Nr. 3-2026, S 3 ff)
Siehe den Beitrag „Unter der Lupe“ auf den Seiten 3 – 5 unserer aktuellen Verbandszeitschrift Nr. 3-2026.
Foto: Zeitschrift lehrer nrw




