Schulmail vom 28.10.2021
Verzicht auf die Maskenpflicht am Sitzplatz ab dem 2. November 2021 Konkret bedeutet dies: Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen. Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen…