Der Hauptpersonalrat Realschulen sah sich in den vergangenen Wochen mit diversen Erlassen, Erlassentwürfen und Erlassvorankündigungen konfrontiert, deren Qualität das Gremium höchst unterschiedlich bewertet. Die Bandbreite reicht dabei von ‘gut’ bis ‘ungenügend’.

Dienstanweisung für die automatisierte Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der Schule

In der Februarausgabe des Amtsblatts hat das Ministerium die neue Dienstanweisung für die automatisierte Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der Schule veröffentlicht. Dazu gehört das neue Formular zur ‘Genehmigung für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten aus der Schule durch Lehrkräfte zu dienstlichen Zwecken auf privaten ADV-Anlagen von Lehrkräften’. Die Lehrkraft muss schriftlich erklären, dass sie sich an alle Vorschriften hält und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen trifft, sofern sie ihren privaten Rechner zur Verarbeitung personenbezogener Daten nutzen möchte. Dazu gehören unter anderem der Einsatz aktueller Virenschutz-Software und einer Firewall, die regelmäßige Aktualisierung der Betriebssysteme, eingesetzter Anwendungen (zum Beispiel Virendefinitionen) sowie regelmäßige Backups der verarbeiteten Daten.
In der Verpflichtungserklärung heißt es: »Sofern Sie die hier aufgeführten Maßnahmen zum Schutz der Daten einhalten, ist eine Haftung für Sie ausgeschlossen.« Das heißt im Umkehrschluss: Hält eine Lehrkraft (auch unwissentlich) die von ihr erklärten Maßnahmen nicht ein, ist sie in der Haftung! Der Hauptpersonalrat sah sich daraufhin veranlasst, in einer HPR-Info darauf hinzuweisen, dass die dienstliche Nutzung privater Geräte freiwillig ist und die Kolleginnen und Kollegen deshalb sehr sorgfältig abwägen mögen, ob sie das, was von ihnen verlangt wird, auch leisten können und wollen.
Note: ungenügend!

 

Erlassentwurf ‘Unterricht für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler’

In der Märzausgabe des Amtsblatts hat Christiane Schüßler, Referatsleiterin ‘Integration durch Bildung’ im MSB, die Überarbeitung des Erlasses ‘Unterricht für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler’ vorgestellt. Ausdrücklich zu begrüßen ist, dass die Beschulung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler in innerer Differenzierung, in teilweise oder in vollständiger äußerer Differenzierung wieder gleichberechtigt nebeneinander stehen sollen. Damit werden die im Erlass der rot-grünen Vorgängerregierung aus dem Jahr 2016 aufgebauten Hürden zur Bildung von eigenen Lerngruppen (Vorbereitungsklassen, Willkommensklassen, Internationale Klassen) erfreulicherweise wieder abgebaut.

In einigen Kommunen ist aufgrund der vielen neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler kaum mehr Schulraum vorhanden. Dem Druck dieser Kommunen ist offensichtlich ein Passus im Erlassentwurf geschuldet, der eine Beschulung an separaten Standorten vorübergehend ermöglicht. Der Hauptpersonalrat Realschulen sieht die Möglichkeit, Teilstandorte mit ausschließlich neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern zu errichten und somit die Praxis der Separierung dieser Kinder durch einen Erlass zu legitimieren, höchst kritisch. Ein solches Modell konterkariert den Integrationsgedanken und setzt die Lehrkräfte, die an einem solchen Teilstandort arbeiten müssen, zudem einer systematischen Überforderung aus.

Note: ausreichend!

 

Erlass-Vorankündigung zur Gewinnung von Lehrkräften im SI-Bereich

Jörg Packwitz, Leitender Ministerialrat im Schulministerium, hat mehrere HPR-Vorsitzende im März zu einem Gespräch eingeladen, um über Überlegungen der Dienststelle zu informieren, den Bewerberüberhang von Lehrkräften mit der Befähigung für das Lehramt Gymnasien und Gesamtschulen nicht nur wie bisher für die Schulform Grundschule, sondern auch für den Sekundarstufe I-Bereich zu nutzen. Es sei beabsichtigt, Sekundarstufe II-Lehrkräften einen Anreiz zu geben, eine Sekundarstufe I -Stelle anzunehmen und ihnen den Übergang auf eine Sekundarstufe II-Stelle nach vier Jahren zuzusichern. Dies sei bei Schulen, die sowohl über Stellen der Wertigkeit Sekundarstufe I als auch über Stellen der Wertigkeit Sekundarstufe II verfügen (also Gesamt- und Sekundarschulen), weitgehend unproblematisch. Anders sehe es aus bei den Schulformen Hauptschule und Realschule, die bisher nicht über entsprechende Stellen der Wertigkeit Sekundarstufe II verfügen. Sie sollten daher von der Maßnahme ausgenommen bleiben. Ich habe in dem Gespräch vorgeschlagen, die letztgenannten Schulformen zumindest im Hinblick auf auch an Schulen der Sekundarstufe II gesuchte Fächer einzubeziehen. Diesem Wunsch wird nunmehr entsprochen. Ein Teilerfolg, der zumindest sicherstellt, dass die Schulformen Haupt- und Realschule nicht komplett im Regen stehen bleiben.

Note: gut!

Sven Christoffer

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