Plädoyer für eine Neubetrachtung der Qualitätsanalyse

In Sachen Qualitätsanalyse gibt es zwei Extrempositionen. Einerseits die offizielle: Das externe Evaluationsverfahren Qualitätsanalyse sei ein ’zentrales Element’ der Sicherung und Steigerung von Bildungsqualität – es diene dazu, die »Schul- und Unterrichtsentwicklung zu unterstützen« (Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen). Klingt harmlos, ja hilfreich. Dem gegenüber die radikalkritische Position: Die real praktizierte Qualitätsanalyse sei ein unnötig aufwändiges, ergebnisarmes bis irritierendes Verfahren, seine »lächerlichen Rituale gehören abgeschafft« (vgl. lehrer nrw 5/2018). Der gemeine Lehrer, der die administrative Umarmung wittert, aber die totale Verweigerung scheut, könnte sich da glatt verloren vorkommen. Oder gibt es eine taktische Mitte?

Nicht alles lässt sich messen

Eigentlich spricht ja nichts dagegen, dass auch Schulen ihre Arbeit hin und wieder von Fachleuten begutachten lassen. Aber was ist, wenn die angelegten Beobachtungskriterien forschungsseitig nur teilweise gedeckt sind (Selbstlerneuphorie), wenn die Leistungen der Schüler gar nicht berücksichtigt werden (dabei ließe sich ein modulierender Standortfaktor mühelos einbeziehen), wenn Kollegen an den Inspektionstagen Showstunden präsentieren (trendig, aber unrealistisch), wenn der einzelne Lehrer keinerlei persönliche Rückmeldung erhält (aber jede Schule einen aussagearmen Durchschnittswert)? Ohnehin sind Bildungsprozesse keine Brötchenbackstraßen – zwischen Lehrern und Schülern lässt sich längst nicht alles messen.

Andererseits gibt es in unseren Schulen, insbesondere durch Irrtümer und Versäumnisse seitens der staatlichen Lehreraus- und -weiterbildung, tatsächlich eine ganze Menge suboptimalen, teilweise gar schlechten Unterrichts. Und der einzelne Lehrer kann durchaus überfordert damit sein, solche Defizite bei sich zu erkennen oder anzugehen. Aber nicht jeder Schulleiter ist so mutig, schwächelnde Kollegen darauf anzusprechen – sofern er selbst überhaupt fundierte Expertise in Sachen Unterrichtsqualität hat.

Warum nicht ehrlich sein?

Deshalb könnte ein staatlicher Anstoß durchaus nützen; er müsste nur fachlich solider sein – und man könnte schon jetzt souveräner damit umgehen. Das Anrücken der Schulinspektion ist jedenfalls nicht so gefährlich, dass sich ganze Kollegien aufführen müssten wie eine ängstliche Kinderschar vor dem autoritären Vater. Warum nicht ehrlich sein und den Unterricht zeigen, der auch sonst mit diesen Schülern funktioniert? Die Berliner Bergius-Schule ist ja gerade deshalb nachgefragter geworden, weil sie sich nicht an unsinnige Kriterien des offiziellen Qualitätstableaus gehalten hat.

Andererseits wäre manches Enrichment gar nicht tragisch, vielleicht sogar geboten. Zu solcher Weiterbildung sollte man allerdings vernünftige Referenten einladen. Am besten solche, die das Handwerk selbst beherrschen – die etwa regelmäßig und mit Erfolg schwierige Mittelstufenklassen unterrichten. Die schon sprichwörtliche Paradoxie mancher Inspektionsbilanz – »gute Leistungsergebnisse, aber falsche Lehrmethoden« – könnte jedenfalls auch erleichtern: Die Kriterien entstammen eben nicht göttlicher Offenbarung, sondern befinden sich in immerwährender Reifung.    Michael Felten, 35 Jahre Gymnasiallehrer, Mitbegründer von IUQ

www.initiative-unterrichtsqualitaet.de

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Alle (2) Jahre wieder…

Die Tarifverhandlungen für die angestellten Lehrkräfte stehen vor der Tür. Im Hinblick auf den grassierenden Lehrermangel wäre das eine Gelegenheit, ein Zeichen zu setzen und den Lehrerberuf attraktiver zu machen.

Gar so einfach ist es im Tarifgeschehen nicht, auf traditionelle Formen und ritualisierte Verhaltensformen zu verweisen. Denn Tarifauseinandersetzungen sind jedes Mal aufs Neue eine Chance für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die konkrete Arbeitswelt der Beschäftigten zu gestalten und das Verhältnis der Tarifpartner neu zu justieren. Dass diese Auseinandersetzungen auch zu ungewohnten Ergebnissen (zum Beispiel bei der Vertragslaufzeit!) führen können, haben die vergangenen Jahre nach der Föderalismusreform aufgezeigt, aber auch die Tarifergebnisse bzw. übertariflichen Entgeltbestandteile in den verschiedenen Bundesländern.

Einigung auf Mindestniveau

Auch das Land Nordrhein-Westfalen hatte seine tarifrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Somit ist das Land auch dafür verantwortlich, wie zufrieden seine Mitarbeiter mit dem Arbeitsplatz und dem Arbeitgeber sind. In den zurückliegenden Jahren wurde von den Gestaltungsmöglichkeiten jedoch kaum bzw. keinerlei (!) Gebrauch gemacht, denn Nordrhein-Westfalen hat das jeweilige Tarifergebnis zwischen der TdL (Tarifgemeinschaft deutscher Länder) auf der einen und den Verbänden und Gewerkschaften auf der anderen Seite zumeist lediglich mitgetragen. Und dieses definiert nur das allgemeinverbindliche tarifrechtliche Mindestniveau in den Bundesländern, mehr nicht!

Wenn sich nun über Jahre hinweg ein sich verschärfender Lehrermangel abzeichnet, dann ist es allerhöchste Zeit, diesen tarifpolitischen Rückstand aufzuholen, um den Mangel an Attraktivität im Wettbewerb um die Lehramtsabsolventen bzw. ’Seiteneinsteiger’ zu beheben. Und da letztere zumeist als Tarifbeschäftigte in den Dienst treten, sollte Nordrhein-Westfalen in diesem Bereich deutliche Fortschritte in Angriff nehmen. Die kommenden Tarifverhandlungen bieten dazu neben der Frage der linearen Entgelterhöhung erneut die Möglichkeit, zum Beispiel beim Ausbau der Stufe 6, der Einführung der stufengleichen Höhergruppierung, etc.

Großer Nachholbedarf in Nordrhein-Wesfalen

Darüber hinaus ist aber inzwischen allen schon im Dienst befindlichen Lehrkräften auch bewusst, dass Tarifpolitik und aktuelle Besoldungsfrage nicht vollends voneinander zu trennen sind. Den größten finanziellen Nachholbedarf im Bereich der Entlohnung dürften wohl die schon im Dienst befindlichen tarifbeschäftigten Lehrkräfte des Landes Nordrhein-Westfalen haben. Über mehr als ein, zwei Jahrzehnte wurde versäumt, die Problematik vergleichbarer Bezahlung zwischen beamteten und angestellten Lehrkräften zu lösen. Jede Landesregierung der vergangenen Jahre hat dabei auf Zeit gespielt und das Thema vertagt!

Erst in den letzten Jahren wurde diese Thematik in die Tarifverhandlungen aufgenommen und mit dem so genannten ’Angleichungsprozess’ der Versuch unternommen, durch strukturelle Verbesserungen eine finanzielle Annäherung der beiden Statusgruppen zu erreichen. Für Nordrhein-Westfalen könnte dieser Prozess zu spät gekommen sein, denn mit der Besoldungsfrage »A13 für alle« könnte dieser Angleichungsprozess schnell überholt sein.

Zur Erinnerung: Der Angleichungsprozess soll dazu dienen, zum Beispiel die in EG11 befindlichen Lehrkräfte sukzessive in die EG12 zu überführen. In EG11 befinden sich aber in Nordrhein-Westfalen zahlreiche ’grundständig’ ausgebildete Lehrkräfte mit voller Lehramtsbefähigung. Diese hätten dann ebenfalls ein Anrecht darauf, im Rahmen der Besoldungsfrage »A13 für alle« in die EG13 höhergruppiert zu werden.

Die Tarifverhandlungen zu Beginn des Jahres 2019 haben nun eine unter dem Druck des Lehrermangels stehende Gemengelage zu berücksichtigen, die, um neue ’Ungerechtigkeiten’ zu verhindern, die Weiterentwicklung des Tarifrechts unter strukturellen und entgeltpolitischen Gesichtspunkten in den Blick nehmen muss, ohne die gleichzeitig in verschiedenen Bundesländern diskutierte Besoldungsfrage aus dem Blick zu verlieren.

Perspektivischer Attraktivitätsgewinn

lehrer nrw? wird ein Auge darauf haben (müssen), dass Besoldungs- und Entgeltstruktur sowie die Beförderungsstruktur nicht zum Nachteil der im Dienst befindlichen Lehrkräfte und damit zum Nachteil des Bildungssystems insgesamt verändert werden, sondern real und perspektivisch einen Attraktivitätsgewinn für das Land Nordrhein-Westfalen bewirken. Dafür müssen dem Bildungssystem des Landes erbrachte Leistungen finanziell wahrnehmbar wertgeschätzt werden, und die kaum in Geld zu bemessende Leistungsmotivation der Lehrkräfte darf keinen Schaden nehmen.

Wir als Verband sind uns der Tatsache sehr bewusst, dass schwierige entgelt- und besoldungspolitische Fragen anstehen. Wir erwarten aber von der Politik, dass sie eine systemgerechte Antwort findet, die Nordrhein-Westfalen als Arbeitgeber für seine Lehrkräfte attraktiver macht und damit zu einer höheren Identifikation der Lehrkräfte mit ’ihrem’ Arbeitsplatz führt. Das Ergebnis muss gut sein!

Auch wenn die Vorweihnachtszeit von Traditionen lebt und die Menschen sich in ihr Zuhause zurückziehen, sich gemütlich einrichten und Wünsche sowie neue Vorsätze formulieren, so sollte dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Verbände und Gewerkschaften die jetzige Zeit auch schon dafür nutzen, die Zeit danach mit den anstehenden Tarifverhandlungen mit klaren Vorstellungen vorzubereiten. lehrer nrw? ist mit seinen Vertretern im Dachverband des VdR (Verband deutscher Realschullehrer) dabei und begleitet intensiv vor Ort diese Verhandlungen.

Der Fahrplan:

Für die Tarifverhandlungen sind zunächst drei Verhandlungsgespräche terminiert: Den Auftakt bildet die erste Verhandlungsrunde am 21. Januar 2019 in Berlin, anschließend folgt die zweite Verhandlungsrunde am 6./7. Februar 2019 in Potsdam, wo die Abschlussrunde vom 28. Februar bis zum 2. März 2019 zu einem Ergebnis führen soll.

lehrer nrw wird seine Mitglieder aktuell über den Fortschritt der Verhandlungen informieren.

Ulrich Gräler

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Brandbrief an den Ministerpräsidenten

Wegen der zögerlichen Haltung der nordrhein-westfälischen Landesregierung in der Besoldungsfrage hat die lehrer nrw?-Vorsitzende Brigitte Balbach einen Brandbrief an Ministerpräsident Armin Laschet geschrieben. Nachdrücklich fordert sie Laschet darin auf, endlich das Wahlversprechen der CDU-FDP-Koalition einzulösen. Dass Schwarz-Gelb die Gerechtigkeitslücke bei der Besoldung schließen will, hat Schulministerin Yvonne Gebauer seit ihrem Amtsantritt mehrfach klar kommuniziert. lehrer nrw fordert seit langem eine Besoldungsanpassung nach der Devise: Gleicher Lohn für gleiche Ausbildung. Konkret: A13/EG13 für alle.

Bisher ist allerdings nichts passiert. Die Landesregierung zögert und taktiert. Daher weist Brigitte Balbach in dem Brandbrief darauf hin, dass die Entscheidung in der Besoldungsfrage die Messlatte bei den kommenden Wahlen sein wird. Balbach warnte Laschet davor, dass die Landesregierung durch ihre Unentschlossenheit in die Defensive zu geraten droht.

In dem Brandbrief baut die Verbandsvorsitzende dem Ministerpräsidenten eine Brücke: Die anstehende Umwälzung in der Besoldungsstruktur müsse nicht von heute auf morgen umgesetzt werden. Es gebe Möglichkeiten, zunächst Neueingestellten Anreize zu bieten und die erforderlichen Anpassungen für die bereits im System befindlichen Lehrkräfte (beamtete und tarifbeschäftigte) anschließend in einem Stufenplan schrittweise umzusetzen.

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Tatort Schulhof: Straftaten an Schulen

Immer mehr Lehrkräfte beklagen, dass die Gewalt an Schulen in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat. Es scheint, dass vermehrt in den Medien über massive Vorkommnisse berichtet wird, wobei diese Berichte nur die Spitze des Eisberges darstellen. Straftaten an Schulen sind ein alltägliches Phänomen, das alle Schulformen betrifft. Was zu tun ist, erklärt die Kriminalhauptkommissarin und Autorin Petra Reichling.

lehrer nrw: Wie kommt es, dass Schulen kein friedlicher geschützter Raum mehr für unsere Kinder und für Lehrkräfte sind, in dem Lernen und Lehren Spaß macht?

Petra Reichling: Grenzüberschreitendes Verhalten von Kindern und Jugendlichen hat es immer schon gegeben, das ist nicht neu. Was jedoch neu ist, ist die gestiegene Respektlosigkeit und die zum Teil ausufernde Gewalt. Wenn früher nach einer Rauferei jemand am Boden gelegen hat, hat man aufgehört. Heute wird oft nachgetreten oder zum Messer gegriffen.

Einschreitende Lehrkräfte werden nicht respektiert oder, was noch schlimmer ist, sie werden selber Opfer von verbalen und körperlichen Übergriffen.

Die Gründe für diese erschreckende Entwicklung sind vielfältig: Erziehung findet zum großen Teil nicht mehr in den Familien statt. Eltern schieben immer verstärkt Verantwortung auf die Schulen ab. In manchen Familien und anderen gesellschaftlichen Bereichen werden Werte wie Respekt vor anderen Menschen, insbesondere vor Frauen, oder vor dem Eigentum anderer nicht gelehrt und geübt.

Groß und Klein halten sich nicht mehr an Regeln, und Fehlverhalten wird nicht konsequent und angemessen geahndet. Der zum Teil sehr hohe Anteil an nicht deutschsprachigen Elternhäusern erschwert die notwendige Kommunikation zwischen den Beteiligten. Integration und Inklusion müssen häufig in zu großen Klassen bewerkstelligt werden.

Teilweise fehlt es an rechtlichen Vorgaben und Handlungsempfehlungen. Es gibt jedoch schon jetzt klare gesetzliche Regelungen und Verpflichtungen, die den Lehrkräften überwiegend nicht bekannt sind, wie zum Beispiel die Garantenstellung, die Lehrkräfte bei bestimmten Situationen zum Handeln verpflichtet, oder der §?138 StGB (Nichtanzeigen geplanter Straftaten).

Was kann man dagegen tun?

Das Wichtigste ist, dass alle beteiligten Stellen (Schulen, Eltern, Polizei, Jugendamt, Justiz, Politik und andere) sich zusammenschließen, um gemeinsam nach Lösungen zu suchen und Regeln zu erarbeiten. Runde Tische oder Arbeitsgruppen der Fachgewerkschaften / Dachverbände sind hier sinnvoll.

Das Lehrpersonal muss in Bezug auf Rechte und Pflichten und den Umgang mit Straftaten fortgebildet werden. In Nordrhein-Westfalen gibt es den gemeinsamen Runderlass verschiedener Ministerien, der die Zusammenarbeit regelt. (’Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität’). Das Problem hierbei ist jedoch, dass dieser für einen nicht juristisch vorgebildeten Menschen schwer verständlich ist und dass kaum eine Lehrkraft diesen Erlass kennt. Auch die Notfallpläne, die Handlungsempfehlungen beinhalten, sind selten bekannt.

Darüber hinaus müssen Schulleitungen offener mit Straftaten in ihrem Verantwortungsbereich umgehen. Sie müssen den Angehörigen ihres Kollegiums zur Seite stehen und sie eher zu Anzeigenerstattungen ermutigen. In allen beteiligten Behörden und Organisationen sollte ausreichend gut fortgebildetes Personal zur Verfügung stehen, damit man sich regelmäßig treffen und austauschen kann.

Was hat für Sie Priorität?

Oberstes Gebot muss die Prävention von Straftaten sein. Wenn es jedoch zu Straftaten gekommen ist, muss man vor allem erkennen, dass hinter den Straftaten Menschen stehen, die Opfer geworden sind. Zum Wohle dieser Opfer muss man hinsehen, die Verpflichtung zum Handeln erkennen und gemeinsam an Lösungen arbeiten.

Zur Person:

Petra Reichling ist Kriminalhauptkommissarin und stellvertretende Dienstgruppenleiterin der Kriminalwache Düsseldorf. Sie ist eine gefragte Ansprechpartnerin zum Thema Kriminalität an Schulen und spricht unter anderem auf Tagungen von Lehrerverbänden und auf Schulleiterkongressen.

Sie ist Autorin des Buches ’Tatort Schulhof – Warum Schulen kein geschützter Raum mehr für unsere Kinder sind’ (Heyne-Verlag, ISBN 978-3-453-20277-1).

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Das Fach ‘Wirtschaft’ kommt

Schulministerin Yvonne Gebauer hat am 26. November offiziell die Einführung des Schulfachs ‘Wirtschaft’ angekündigt. Hier die wichtigsten Fakten.

Der Zeitplan

Die Einführung des neuen Kernlehrplans für Wirtschaft-Politik erfolgt an den Gymnasien zum Schuljahr 2019/2020, für die entsprechenden Fächer an allen anderen Schulformen der Sekundarstufe I ein Jahr später zum Schuljahr 2020/2021.

Was noch zu tun ist

Die Einführung des neuen Fachs setzt eine Überarbeitung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe?I bis zum Beginn des Schuljahres 2020/2021 voraus und in diesem Zusammenhang auch eine Verbändebeteiligung sowie eine Befassung des Landtags. Notwendig ist dann die Erarbeitung neuer Kernlehrpläne für die gesellschaftswissenschaftlichen Fächer der jeweiligen Schulformen, die im kommenden Jahr beginnen wird. Dabei sollen auch Kernlehrpläne für das Fach ‘Wirtschaft’ im Wahlpflichtbereich erstellt werden, mit denen besonders interessierte Schülerinnen und Schüler ihre Kenntnisse vertiefen können. Im weiteren Entwicklungsprozess wird zudem zu prüfen sein, ob die Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung angepasst werden sollen, teilt das Schulministerium mit.

Die Umsetzung

An der Schulform Realschule soll das neue Schulfach ‘Wirtschaft’ innerhalb der Fächergruppe der Gesellschaftswissenschaften geschaffen werden. Der Stundenumfang dieser Fächergruppe beträgt aktuell 21 Wochenstunden. Mit der Einführung des neuen Faches ‘Wirtschaft’ wird der Stundenumfang erhöht. Die zusätzlichen Stunden werden aus dem Kontingent der Ergänzungsstunden genommen. Zurzeit sieht die Stundentafel für die Realschule insgesamt vierzehn Ergänzungsstunden vor. Die Kernlehrpläne für die Fächer ‘Geschichte’, ‘Erdkunde’ und ‘Politik’ werden überarbeitet. Die Realschulen können alternativ die Fächer ‘Wirtschaft’ und ‘Politik’ auch in einer Fächerkombination unterrichten. Auch für den Wahlpflichtbereich der Realschulen wird ein neues Wahlpflichtfach ‘Wirtschaft’ entwickelt – angelehnt an den existierenden, aber noch nicht in Kraft getretenen Kernlehrplan Politik/ökonomische Grundbildung und den Schulversuch Wirtschaft an Realschulen.

An den Schulformen Gesamtschule und Sekundarschule wird das neue Fach ‘Wirtschaft-Politik’ eingeführt. So wie an den Gymnasien und Realschulen wird das neue Fach zusammen mit den Fächern ‘Geschichte’ und ‘Erdkunde’ dem Lernbereich ‘Gesellschaftslehre’ zugeordnet. Gegenwärtig umfasst der Lernbereich ‘Gesellschaftslehre’ insgesamt achtzehn Wochenstunden. Gleichzeitig wird der Lernbereich ‘Arbeitslehre’ mit den drei Fächern ‘Wirtschaft’, ‘Technik’ und ‘Hauswirtschaft’ aufgelöst. Die Fächer ‘Technik’ und ‘Hauswirtschaft’ sollen als Einzelfächer in der Stundentafel neu verortet werden. Im Wahlpflichtbereich ab Klasse 7 beider Schulformen soll der Lernbereich Arbeitslehre zu einem Lernbereich ‘Wirtschaft’ und ‘Arbeitswelt’ weiterentwickelt werden.

Die Position von lehrer nrw

lehrer nrw fordert das Fach ‘Wirtschaft’ schon seit Jahren und war sowohl in der konzeptionellen Vorbereitung als auch in der praktischen Durchführung eine treibende Kraft beim 2010 gestarteten, sehr erfolgreichen Modellversuch ’Wirtschaft an Realschulen’. Positiv ist, dass das im Modellversuch aufgebaute Know-how in das künftige Fach ‘Wirtschaft’ einfließen kann. Insbesondere den Realschulen eröffnet das eine zusätzliche Perspektive zur Weiterentwicklung. »lehrer nrw wird die Einführung des Fachs ‘Wirtschaft’ wohlwollend und konstruktiv-kritisch begleiten«, kündigte die Verbandsvorsitzende Brigitte Balbach in einer Pressemitteilung an.

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