Landesregierung NRW überträgt Tarifergebnis eins zu eins
Erhöhung zum 1. April 2026
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen wird das Ergebnis der Tarifeinigung vom 14.2.2026 eins zu eins auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen.
Daraus ergibt sich zum 1. April 2026 eine Erhöhung der monatlichen Tabellenentgelte um 2,8 Prozent, mindestens jedoch 100 Euro, sowie eine Anhebung der monatlichen Ausbildungsentgelte um 60 Euro.
Für das Jahr 2027 folgt ab dem 1. März 2027 eine weitere Erhöhung der Tabellenentgelte um 2 Prozent sowie eine Erhöhung der monatlichen Ausbildungsentgelte um 60 Euro.
Für das Jahr 2028 steigen die Tabellenentgelte ab dem 1. Januar 2028 um 1 Prozent, die monatlichen Ausbildungsentgelte um weitere 30 Euro.
Quelle: dbb-nrw, 21.04.2026
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