Medikamentenabgabe an Schülerinnen und Schüler

Wie geht eine Schule mit der Situation um, Schülerinnen und Schüler zu unterrichten, die aufgrund einer chronischen Erkrankung auf die Abgabe von Medikamenten angewiesen sind? Hier sind insbesondere Schülerinnen und Schüler angesprochen, die von Epilepsie, Allergien oder Diabetes betroffen sind. Es stellen sich dabei nicht zuletzt Fragen der Haftung des einzelnen Lehrers und der Schulleitung im Krisenfall. Hieraus entstehen Unsicherheiten: Kann ich verpflichtet werden, meine Schüler an die Einnahme von Tabletten zu erinnern, muss ich die Tabletten vorhalten, bin ich für die Lagerung der Tabletten verantwortlich, und was passiert, wenn bei dieser Medikamentenabgabe durch mich als Lehrer etwas schief läuft?

Sicherheit wird nicht erreicht

Das Ministerium hat im September eine ‘Handreichung – Medikamentengabe durch Lehrerinnen und Lehrer’ herausgegeben. Ziel ist es, eine größere Handlungssicherheit für die Kolleginnen und Kollegen vor Ort zu schaffen, will heißen die Unsicherheiten aufzulösen. Allerdings gibt das MSW darin lediglich Empfehlungen und keinen rechtssicheren Rahmen.

Zum einen führt die Handreichung aus, dass »medizinische Unterstützungsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler (…) keine Aufgabe der Schule und nicht Bestandteil der Ausbildung von Lehrkräften« sind. Sie »gehören nicht zu dienst- und arbeitsrechtlichen Pflichten der beamteten und tarifbeschäftigten Lehrkräfte«.
Das ist eindeutig und doch wird eingeschränkt. Denn aus der gesetzlich vorgegebenen Schulpflicht folgt zugleich eine Fürsorge- und Betreuungspflicht der Schule, so formuliert die Handreichung unter Bezug auf das Schulgesetz. Daher bleibt die Frage für den Kollegen vor Ort, ob er die Medikamente verabreicht oder nicht. Hier wäre eine größere Eindeutigkeit im Interesse aller Beteiligten wünschenswert gewesen.

Appell an den Einzelnen?

Die Handreichung versucht diese offene Frage dadurch zu lösen, dass sie an den einzelnen Kollegen appelliert, »im Interesse« der Schülerinnen und Schüler zu prüfen, ob man »solche Tätigkeiten unter bestimmten Voraussetzungen jedoch freiwillig übernehmen« kann.
Sie führt weiter aus, dass in diesen Fällen eine schriftliche Vereinbarung erforderlich ist, die im Interesse aller Beteiligten die Unterstützungsmaßnahmen beschreibt. Eltern ist dabei zu verdeutlichen, dass es grundsätzlich bei der elterlichen Sorge für ihr Kind bleibt. Die Handreichung liefert Musterformulare für die Vereinbarung zwischen Lehrkraft und Eltern.

Grauzone statt präziser Rahmen

Durch die vagen Ausführungen des Schreibens entsteht aber eine Grauzone, in der das Elternhaus und die jeweilige Lehrkraft die genauen Unterstützungsmaßnahmen miteinander aushandeln müssen. Hier besteht die Möglichkeit, dass die Lehrkraft aus einer falsch verstandenen Fürsorglichkeit gegenüber dem Schüler Aufgaben übernimmt, die ‘überfordern’.
Die Handreichung hätte hier die Aufgabe gehabt, einen präzisen Rahmen für Lehrkräfte und Eltern zu schaffen. Gerade die vermeintliche Offenheit, sehr individuelle Verfahrensweisen an einer Schule zu vereinbaren, kann Lehrkräfte durch den Hinweis, dass andere Kollegen und Kolleginnen ganz anders verfahren, unter Druck oder in einen Rechtfertigungszwang bringen – wohlgemerkt bei einer Tätigkeit, die weitreichende Folgen haben kann und nicht zum Aufgabengebiet der Lehrkraft gehört. Ein nicht akzeptabler Zustand!

Bitte nachbessern!

Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass Kolleginnen und Kollegen nicht hinreichend und nicht eindeutig geschützt sind. Sie werden stattdessen zusätzlich belastet mit einer diffizilen Aufgabe bzw. mit einer schwierigen Frage. Hier besteht Nachbesserungsbedarf!

Frank Görgens

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Der Weg an die Spitze

Im Rahmen des lehrer nrw-Fortbildungsprogramms ist eine Veranstaltungsreihe speziell auf Lehrkräfte zugeschnitten, die Führungsaufgaben anstreben, etwa als Schulleiter. In sieben Modulen vermittelt die Reihe das nötige Rüstzeug.

Die Welt lebt von Menschen, die mehr tun, als ihre Pflicht. Menschen, die engagiert zusätzliche Aufgaben übernehmen und sich neuen Verantwortungen stellen. So wie es Schulleiterinnen und Schulleiter, ihre Stellvertreter sowie Abteilungsleiter und Koordinatoren tagtäglich tun: Sie alle leisten als Vorgesetzte einen wichtigen Beitrag für den staatlichen Bildungsauftrag, für das praktische Gelingen von Bildung.

Doch was zeichnet gute Vorgesetzte eigentlich aus? Tatkräftig und motiviert sollten sie sein, belastbar und aufrecht. Sie sollten eigene Meinungen haben, diese vernünftig vertreten können – und nicht einknicken. Ein gutes Gefühl für Zwischenmenschliches ist hilfreich, die Gabe, auch in schwierigen Situationen aufmerksam zuhören zu können. Und sie sollten einen Weg finden zu kollegialem Verständnis inmitten der rechtlichen Rahmenbedingungen. Und natürlich sollten sie das Herz am rechten Fleck haben!

Gute Menschenführung ist lernbar

Attraktiv ist es dort, wo gut geführt wird. Und gute Menschenführung ist lernbar! Die im letzten Schuljahr angebotene, gleichnamige Veranstaltung hat gezeigt, dass zahlreiche Aspekte Berücksichtigung verdienen – und ein Tag dafür natürlich nicht ausreicht.
Mit der Veranstaltungsreihe ‘Der Weg an die Spitze’ bietet lehrer nrw nun mehrere voneinander unabhängig buchbare Module an, die Kolleginnen und Kollegen bei der Vorbereitung auf zukünftige Führungsaufgaben unterstützen und begleiten.
Aber auch bereits in Führungsverantwortung stehende Lehrkräfte können hier wichtige Impulse erhalten. Dazu hat lehrer nrw eine Reihe renommierter Referentinnen und Referenten gewonnen.

Hochkarätige Referenten

Karin Punitzer, Schauspielerin, zertifizierte Trainerin und Coach, ist seit über zehn Jahren in den Bereichen Rhetorik, Stimm- und Sprechtraining, nonverbale Kommunikation für internationale Firmen und im Bildungsbereich tätig (www.karinpunitzer.de). Sie ist Lehrbeauftragte an der Internationalen Schule für Film und Theater FAS Cologne.
Karin Punitzer gestaltet zwei Rhetorikseminare, ein Basisseminar ‘Mit Präsenz, Körpersprache und Stimme sicher führen’ und ein Aufbauseminar ‘Schwierige Gespräche mit Kollegen und Eltern meistern’.

Da die Kommunikation in Konfliktsituationen im Schulalltag häufig als komplex beschrieben wird und diese die Beteiligten nicht selten stark belastet, wird Doreen Klipstein ‘Mediation’ als Instrument zur Konfliktlösung vorstellen.
Doreen Klipstein ist Richterin und Wirtschaftsmediatorin sowie Trainerin und Ausbilderin für Mediation und Konfliktmanagement (www.neue-konfliktkultur.de). Sie vermittelt den Ansatz, dass die an einem Konflikt Beteiligten selbst die Experten für ihre individuelle Konfliktlösung sind, weil sie den Lösungsraum bestimmen. Mediatoren unterstützen sie dabei, eigenverantwortlich Lösungen zu erarbeiten, die für alle gewinnbringend sind.
Ziel des Moduls ist es, die Teilnehmer für die Vielschichtigkeit guten kommunikativen Umgangs miteinander zu sensibilisieren und neue Wege für gegenseitiges Verstehen aufzuzeigen.

Psychologie der Menschenführung

Wer führen will, muss verstehen können: Erfolgreiche Führung erfordert gute Menschenkenntnis, um die Wirksamkeit des Handelns zu erhöhen. Es geht darum, menschliche Verhaltensmuster zu erkennen, um das unterschiedliche Agieren und Reagieren der Kolleginnen und Kollegen zu verstehen. Wer diese Muster erkennt, kann damit einfacher und auch zielorientierter umgehen.
In dem Modul ‘Psychologie der Menschenführung’ vermittelt Anette Rüth, Psychologische Psychotherapeutin (www.psychotherapeutinnen-koeln.de) Grundlagen der Psychologie, psychologische Aspekte der Führungsarbeit, erläutert Instrumente zur Motivation und skizziert die besonderen psychologischen Herausforderungen, denen sich Vorgesetzte stellen müssen.

In einem weiteren Modul setzt sich Anette Rüth dann mit dem richtigen Umgang mit Stress und dem persönlichen Umgang mit Belastungssituationen auseinander. Der Lehrerberuf ist per se anstrengend und fordernd – die Belastungen werden durch Übernahme von Leitungsaufgaben also mehr und nicht, wie gelegentlich gedacht wird, wegen etwaiger Ermäßigungsstunden geringer. Rüth sensibilisiert für eine achtsame, an den eigenen Bedürfnissen orientierte Berufs- und Lebensgestaltung: Wer für andere erfolgreich da sein möchte, sollte sich nicht selbst hinten anstellen.

Kenntnisse im Verwaltungsrecht unter besonderer Berücksichtigung der wichtigsten schulrechtlichen Vorgaben, des Prüfungsrechts und häufiger Verfahrensfehler vermittelt Michael König, Volljurist und seit 2010 Justitiar von lehrer nrw
Angefangen bei den rechtlichen Rahmenbedingungen einer ordnungsgemäß durchgeführten Revision zur Erstellung der zur Übernahme von Führungsaufgaben erforderlichen Dienstlichen Beurteilung, über Prüfungsinhalte und -fehler bis hin zum Überblick über wichtige Vorschriften aus dem Schulrecht und den Nebengesetzen: Das Modul gibt eine Orientierung im Dschungel der Vorschriften.

Einführungsveranstaltung am 16. Januar 2017

Die Einführung findet am 16. Januar 2017 in Düsseldorf statt und wird moderiert von Angelika Spielmann, stellvertretende Schulleiterin der Realschule Broich in Mülheim an der Ruhr, die die neue Veranstaltungsreihe fachlich begleitet und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für Fragen und Anregungen zur Verfügung steht.
Themenschwerpunkte der Auftaktveranstaltung sind die differenzierte Darstellung der Aufgabenbereiche und persönlichen Anforderungen in diversen schulischen Leitungspositionen, Antworten auf häufige, praktische Fragen zum Berufsalltag von Schulleitungen und ein Ausblick auf die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten für Lehrerinnen und Lehrer.

Angelika Spielmann

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Auszug aus der Liste der nächsten Fortbildungen

Die nächsten Fortbildungen finden Sie hier in einer separaten PDF-Datei

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Aktuelle Entscheidung zur Dienstlichen Beurteilung

Wenn Schulleiterinnen oder Schulleiter in den Ruhestand treten oder Lehrkräfte versetzt werden, gestaltet sich die Erstellung einer Dienstlichen Beurteilung bisweilen schwierig. Der frühere Vorgesetzte fühlt sich nicht mehr zuständig, zumal, wenn er mittlerweile Pensionär ist, während der aktuelle Vorgesetzte nach oft vergleichsweise kurzer Zeit zum Kennenlernen kaum zu einem umfänglichen Urteil gelangen kann.

In einer jetzt veröffentlichten Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig für diese Problematik eine sachgerechte Lösung gefunden: Verfügt der für die Beurteilung Zuständige nicht über ausreichende eigene Kenntnisse, um die Leistungen des zu beurteilenden Beamten zu bewerten, muss er sich eine ausreichende Tatsachengrundlage anderweitig beschaffen. Hierfür kommt ein Beurteilungsbeitrag eines früheren Vorgesetzten in Betracht, auch wenn dieser zwischenzeitlich in den Ruhestand versetzt ist, urteilten die Richter des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28. Januar 2016, Az. 2 A 1.14). Die Erstellung von Beurteilungsbeiträgen gehört generell wegen der auch im Ruhestand nachwirkenden Dienstpflichten zu den Aufgaben früherer Vorgesetzter. Von der Verpflichtung, bei früheren Vorgesetzten Beurteilungsbeiträge einzuholen, ist der für die Beurteilung Zuständige jedoch befreit, wenn der frühere Vorgesetzte nicht erreichbar oder diesem eine Stellungnahme zu den Leistungen des Beamten aus gesundheitlichen oder Altersgründen nicht möglich ist. Bei der dem Beurteiler obliegenden Würdigung eines Beurteilungsbeitrags ist dann insbesondere zu berücksichtigen, dass Beiträge früherer Vorgesetzter nicht auf aktuellen Erkenntnissen über den Leistungsstand des Beamten beruhen mögen.Michael Struck

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Wichtig für Pensionäre

Mit Verfügung vom 21. September 2016 hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung (Az 214-1.14-42955 (16)) die von vielen Pensionären als ungerecht empfundene Vergütung bei der Beschäftigung im Rahmen eines Tarifbeschäftigungsverhältnisses, zum Beispiel als Vertretungslehrer, neu geregelt.

Gemäß §16 Abs. 2 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) kommt bislang eine Berücksichtigung einer einschlägigen Berufserfahrung nur für Zeiten aus einem Arbeitsverhältnis in Betracht. Im Beamtenverhältnis zurückgelegte Zeiten können tarifvertraglich nicht berücksichtigt werden, soweit nicht die Voraussetzungen des §16 Abs. 2 Satz 4 TV-L vorliegen. Dies führt dazu, dass pensionierte Lehrkräfte trotz ihrer in Jahrzehnten gesammelten Berufserfahrung bei der Einstellung, zum Beispiel als Vertretungslehrer, der Stufe 1 zugeordnet werden und damit genauso vergütet werden wie Berufseinsteiger.

Mit Zustimmung des Finanzministeriums NRW können nunmehr im Rahmen einer übertariflichen Maßnahme auch Zeiten einer einschlägigen Berufserfahrung aus einem vorherigen Beamtenverhältnis berücksichtigt werden. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit im Beamtenverhältnis an derselben Schulform bzw. Schulstufe als Lehrkraft (gleichwertig) oder als Funktionsstelleninhaber (höherwertig) ausgeübt worden ist. Die übrigen Regelungen des §16 TV-L bleiben unberührt.

Auch zukünftig sollten Pensionäre vor Aufnahme einer Beschäftigung im Tarifbeschäftigungsverhältnis allerdings die in der Regel auch weiterhin erfolgende Anrechnung der Vergütung auf ihre Versorgungsbezüge berücksichtigen.

Michael Struck

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schüler nrw: Handy im Unterricht?

Darf das Smartphone auch im Unterricht genutzt werden?
Das meinen Schüler dazu.
  • Wir nutzen das Handy oft im Unterricht. Wir suchen in Erdkunde etwas bei Google, oder in Mathe nutzen wir den Taschenrechner, um Ergebnisse zu überprüfen.

    David, 12 Jahre

  • Ich finde das nicht so gut, denn manchmal geben die anderen Schüler dann mit ihren neuen Handys an.

    Yasemin, 13 Jahre

  • Ich finde das gut. Wir haben nur einen PC im Klassenraum, und wenn wir etwas im Internet suchen, dann muss man total lange warten, bis man dran kommt.
    So ist das viel einfacher und schneller.

    Piet, 11 Jahre

  • Ich finde nicht gut, wenn wir das Handy für eine Internetsuche nutzen. Nicht jeder hat einen Vertrag mit Internetzugang. Das finde ich dann ungerecht.
  • Emil, 11 Jahre
  • Ich fände gut, wenn wir nicht nur Google, Wikipedia, YouTube und ganz selten den Taschenrechner nutzen würden. Vielleicht gibt es auch gute Apps, die man im Unterricht gebrauchen kann.

    Maja, 11 Jahre

  • Ich finde das manchmal nicht so gut. Es macht zwar Spaß, das Handy im Unterricht zu nutzen, und manchmal geht es dadurch auch schneller. Aber in meiner Klasse hat auch jemand Fotos von mir gemacht. Das finde ich total bescheuert. Der Lehrer hat das gar nicht bemerkt, weil ja viele Schüler das Handy draußen hatten.

    Theo, 12 Jahre

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