Situation der Fachleiter immer unerträglicher

Zum Beitrag ‘Die entfachlichte  Lehrerausbildung’ in lehrer nrw 2/2016
Als Sekundarstufe I-Fachleiter habe ich mit Interesse Ihren Artikel gelesen und kann Ihnen nur zustimmen.

Die Situation wird eigentlich immer unerträglicher und ist hochgradig demotivierend. Ich gehöre auch zu denen mit einem kleinen Fachseminar, wo sich die Reduzierung der Entlastung noch dramatischer auswirkt. Bei vier Referendaren – vier Stunden Entlastung bei 28 Stunden Regelunterricht, dann möglichst flexibel bei UBs sein, daneben noch Seminarkonferenzen und Dienstbesprechungen, Exkursionen, Gutachten … eigentlich nicht zu schaffen.

Was mir im Artikel eigentlich noch erwähnenswert gewesen wäre – wir Fachleiter stehen immer zwischen Schule und Seminar, jeder zieht an mir und meinen Kompetenzen. Stellen Sie sich ein Papier vor, das von beiden Seiten gezogen wird, und Sie können sich vorstellen, was über kurz oder lang passiert. Ohne Frage leidet unter der Situation auch die Ausbildung der Lehramtsanwärter.

Ich bin schon über zehn Jahre Ausbilder, und ich bin entrüstet, teilweise demotiviert darüber, wie wenig Unterstützung, Förderung und Anerkennung wir bekommen. Anscheinend ist es ein Kampf gegen Windmühlen, wenn Verbände sich für die Fachleiter der Sekundarstufe I einsetzen. Warum, bleibt mir ein Rätsel.

Wünschenswert wäre eine Anstellung der Fachleiter am Seminar und nach Interesse und Bedarf eine Abordnung an eine Schule (siehe Hessen).

Andreas Harm

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Brigitte Balbach vor EU-Parlamentariern in Brüssel

Die lehrer nrw-Vorsitzende Brigitte Balbach hat am 15. März vor dem EU-Ausschuss für Kultur und Bildung in Brüssel eine viel beachtete Rede zur schulischen Integration von Flüchtlingskindern gehalten.

Eindringlich wies sie darauf hin, dass die gesellschaftliche und schulische Integration von Zuwanderer- und Flüchtlingskindern eine Gesamtaufgabe für und in Europa ist. »Die Kinder kommen psychisch und physisch belastet bei uns an, viele sind traumatisiert. Es ist wichtig, dass wir ihnen offen, zugewandt und unvoreingenommen begegnen, vom ersten Kontakt an. Sie dürfen nicht noch zusätzlich Opfer unserer politischen Auseinandersetzungen werden«, betonte Balbach.

Lehrer spielten bei der Integration eine besondere Rolle, da die Schule ein entscheidender Ort für eine gelingende Integration ist. Lehrer müssten darauf vorbereitet werden und alle erdenklichen Hilfestellungen zur Verfügung gestellt bekommen. Zu nennen seien zum Beispiel Fortbildungen im Bereich ‘Deutsch als Zweitsprache’ beziehungsweise ‘Deutsch als Fremdsprache’.

Zu einer gelingenden Integration gehören auch angemessene Rahmenbedingungen, wie Balbach hervorhob. Sie forderte für die Schulen, aber auch schon für die Erstaufnahmeeinrichtungen, multiprofessionelle Teams (Dolmetscher, Sanitäter, Erzieher, Psychologen, Sozialarbeiter, Lehrer), die die Kinder vom ersten Moment an betreuen, versorgen, beschäftigen und kontinuierlich begleiten.

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Mitglieder-Werbeaktion ein voller Erfolg

Die große Mitglieder-Werbeaktion von lehrer nrw ist zu Ende. Sie war ein voller Erfolg: Im Zuge der Kampagne wurden über einhundert neue Mitglieder für den Verband geworben.
Die aktivsten drei Werber waren Helmut Heimbach, Birgit Korsch und Beatrix Meuskens. Sie dürfen sich über Geld- und Sachpreise im Wert von je 500,– Euro freuen.

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Intensive Diskussionen in Bochum

In einer Tagesveranstaltung informierte der Bochumer Kreisverband von lehrer nrw am 10. März über ‘Rechtsfragen aus dem schulischen Bereich’. Rund fünfzig Mitglieder waren dabei und zeigten lebhaftes Interesse an der sich rasant verändernden Schullandschaft und den damit verbunden Rechtsfragen und Problemen im Schulalltag.

Claudia Genius, Vorsitzende des Kreisverbandes 11, stellte zunächst die Gäste – Verbandsjustitiar Michael König und Rechtsreferentin Lydia Kohlenbach – sowie ihr KV-Team vor und erklärte die Tätigkeiten von lehrer nrw auch im Hinblick auf die Arbeit der Bezirks- und Hauptpersonalräte. Schriftführerin Brigitte Mahn leitete über zu der von lehrer nrw geführten Klage hinsichtlich Angleichung der Pflichtstundenzahl (vgl. Ausgabe 2/2016: S. 24 bis 25) und verwies außerdem auf die Wichtigkeit der aktiven Mitarbeit möglichst vieler Verbandsmitglieder, der Gewinnung neuer Mitglieder sowie der Teilnahme an der anstehenden Personalratswahl.

König stellte die Klage zur Angleichung der Pflichtstundenzahl vertiefend dar, worauf sich in diesem Themenfeld eine lebhafte Diskussion mit zahlreichen Nachfragen entwickelte.
Darüber hinaus beantwortete der Justitiar Rechtsfragen aus den Bereichen allgemeines Dienstrecht, Probleme im Umgang mit der Schulleitung, Änderungen im Schulsystem, länger andauernde Erkrankungen, vorzeitige Versetzung in den Ruhestand, Schwerbehinderung sowie Altersteilzeit.

Dass der KV 11 mit dieser Veranstaltung den Nerv der Mitglieder getroffen hat, zeigte schon die Tatsache, dass sich auch in den Pausen viele lebhafte Gespräche entwickelten und Kontakte vertieft wurden.

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Lehrerräteschulungen

lehrer nrw setzt seine erfolgreichen Lehrerräteschulungen fort. In der Basisschulung und Aufbauschulungen erhalten neu gewählte und auch bereits im Amt befindliche Lehrerratsmitglieder Informationen über die rechtlichen Grundlagen ihrer Arbeit. Neben den Rechtsvorgaben und dem Wahlverfahren werden die laut LPVG (Landespersonalvertretungsgesetz) vorgesehenen personalvertretungsrechtlichen Beteiligungstatbestände – insbesondere die Mitbestimmung – sowie die dafür notwendigen Bedingungen anhand von Fallbeispielen erläutert und vermittelt.

Da die Teilnahme an dieser Basisqualifizierung erlassgemäß im besonderen dienstlichen Interesse liegt, erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Sonderurlaub gemäß §4 Abs. 1 der Sonderurlaubsverordnung (SUrlV). Teilnahmegebühren werden nicht erhoben.

Für die Bewirtung mit Speisen und Getränken sorgt lehrer nrw

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Flüchtlingshilfe:

Anreiz für Ruhestandsbeamte

Der Landtag hat mit den Stimmen von SPD, Grünen und CDU Anreize für Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte beschlossen, sich bei der Flüchtlingshilfe einzubringen und mit ihrem Wissen und Können Unterstützung zu leisten. So wird das Einkommen, das Pensionärinnen und Pensionäre aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst bei der Betreuung von Flüchtlingen erhalten, nicht mehr auf deren Pensionen angerechnet.

Nach der bisherigen Rechtslage sind Einkünfte, die ehemalige Beamte aus einer Tätigkeit bei Behörden erhalten, unter Beachtung bestimmter Höchstgrenzen auf die Pensionen anzurechnen.
Mit Blick auf den großen Bedarf an professioneller Unterstützung bei der Flüchtlingshilfe wird diese Regelung nun ausgesetzt. Damit wird eine Forderung des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen für die Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte zur Mithilfe bei der Flüchtlingsbetreuung Rechnung getragen.

Mit der jetzt vom Landtag beschlossenen Neuregelung erhalten die Pensionäre, die im Rahmen der Flüchtlingshilfe im öffentlichen Dienst tätig werden, sowohl ihre Pensionen als auch die Vergütung aus der Tätigkeit in der Flüchtlingshilfe. Die Regelung ist bis zum Ende des Jahres 2018 befristet.

Roland Staude, Vorsitzender des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen: »Ohne erfahrene Beamtinnen und Beamte ist eine kurzfristige und effektive Flüchtlingshilfe nicht zu gewährleisten. Gut, dass die Landesregierung das gesehen und entsprechend gehandelt hat.«

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Musterverfahren zur Pflichtstundenangleichung:

Nordrhein-Westfalen mauert

In dem Verwaltungsstreitverfahren zur Angleichung der Pflichtstunden an Haupt- und Realschulen gegenüber Sekundarschulen gestaltet sich die Suche nach einer sachlichen Rechtfertigung für die unterschiedlichen Stundendeputate offenbar schwierig. Anders ist kaum zu erklären, weshalb das beklagte Land Nordrhein-Westfalen Mitte April 2016 darum gebeten hat, die Frist zur Klageerwiderung um einige Wochen zu verlängern.

Hintergrund der von lehrer nrw 2015 initiierten, vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen anhängigen Klage ist, dass die Lehrkräfte aller drei Schulformen zwar eine vergleichbare Zusammensetzung der Klassen bei gleichen Ausbildungszielen der Schüler vorfinden und auch über die gleiche Lehrerausbildung verfügen. Haupt- und Realschullehrer müssen aber zweieinhalb Stunden mehr unterrichten.

lehrer nrw klagt deshalb auf die Angleichung der Pflichtstunden.

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